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Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)
An unserer Schule sind dies zur Zeit
Cathrin Einhart und
Sabine Schwager
(Stellvertreterin).
Aufgaben
der Beauftragten für Chancengleichheit
Das Chancengleichheitsgesetz hat
zum Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst
des Landes weiter voran zu bringen, die gleiche Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen entscheidend zu verbessern sowie die
Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Müttern wie auch Vätern ermöglichen,
Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren.
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Zu
den Aufgaben der Beauftragten der Chancengleichheit gehört es, auf die
Einhaltung des Chancengleichheitsgesetztes zu achten.
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Alle Stellen werden
grundsätzlich als teilbar ausgeschrieben.
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BewerberInnen können die
Beauftragte für Chancengleichheit zum Vorstellungsgespräch bitten.
Nachgespräche können vereinbart werden.
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Sie erstellt
Fortbildungen, Seminartage, etc. für Frauen.
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Bei personellen, sozialen
und organisatorischen Maßnahmen muss die Beauftragte für Chancengleichheit
frühzeitig seitens der Dienststelle beteiligt werden. Jede Beschäftigte kann
sich mit Themen an die Frauenvertretung wenden.
Bei Fragen oder Problemen
entwickelt sie gemeinsam mit Ihnen Lösungen. Sie ist der Schweigepflicht
unterworfen.
Sie können sich vertraulich an
die Beauftragte für Chancengleichheit oder deren Stellvertreterin wenden:
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Wenn
Sie eine
familienfreundliche Arbeitszeit brauchen wegen der Betreuung von Kindern,
pflegebedürftigen Angehörigen
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Bei Fragen zum
Mutterschutz, Elternzeit, Reduzierung ihrer Arbeitszeit
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Fortbildung –
Themenbereiche die noch nicht angeboten werden
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Probleme im Arbeitsumfeld,
etc.
Wir freuen uns auf eine gute
Zusammenarbeit!
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