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Der örtliche Personalrat (ÖPR) Der Personalrat einer Schule ist die Interessenvertretung aller dort beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer. Der Personalrat der Wessenberg-Schule Konstanz besteht zur Zeit aus fünf Mitgliedern:
Die Aufgaben des ÖPR
Ein kurzer Auszug aus dem Personalvertretungsgesetz des Landes
Baden-Württemberg (LPVG):
"Dienststelle
und Personalvertretung arbeiten ... vertrauensvoll ... zum Wohle der
Beschäftigten und der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen" (§ 2,
Abs. 1 LPVG). Das klingt so
selbstverständlich, birgt aber unter Umständen eine Menge Zündstoff:
Immerhin sind die im LPVG aufgezählten Aufgaben zahlreich genug, durch das
Initiativrecht des Personalrats werden es noch mehr. Deshalb ist die
Formulierung, dass Schulleitung und Personalrat "vertrauensvoll" und
"zusammen" arbeiten, wesentlich. Im Bewusstsein der gemeinsamen Aufgabe, den
Schülerinnen und Schülern unserer Schule eine gute Ausbildung zu ermöglichen
und im Kollegium ein gutes Betriebsklima zu schaffen, setzen wir uns als
Personalrat dabei vor allem für die Belange der Kolleginnen und Kollegen ein. Ein kleiner
Überblick über unsere Tätigkeiten: Mitwirkung an Personalentwicklungsmodellen und Personalplanung Organisation
und Durchführung von Personalversammlungen
Dienstbesprechungen zwischen Schulleitung und ÖPR einmal im Monat:
Erarbeiten von Vereinbarungen, die die Arbeit an unserer Schule betreffen
Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen gegenüber der
Schulleitung Organisation
von Feiern an Weihnachten und am Schuljahresende. |