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Schul- und Hausordnung      als pdf-Datei

Um den Schulalltag an unserer Schule freundlich und menschlich zu gestalten, bitten wir alle am Schulleben Beteiligten, die allgemeinen Regeln der Höflichkeit einzuhalten, auftretende Konflikte fair und korrekt auszutragen und zur Gestaltung einer attraktiven Schule beizutragen. 

In diesem Sinn bitten wir um Beachtung der folgenden Punkte:

Die Schule öffnet um 7:15 Uhr, Unterrichtsbeginn ist um 8:00 Uhr.
Für auswärtige Schülerinnen und Schüler steht auch schon vorher der Schüleraufenthaltsbereich zur Verfügung.

Der Schulparkplatz darf nur von Personen benutzt werden, die im Besitz eines Berechtigungsausweises sind.

Wegen der großen Unfallgefahr darf der Schulhof weder mit Fahrrädern noch mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Dies gilt auch nach Prüfungen.

Jeder, der während der Unterrichtszeit aus privaten Gründen das Schulgelände verlässt, muss wissen, dass dafür kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre eigene Sitzordnung schaffen. Änderungen können aus pädagogischen Gründen vorgenommen werden.

Das Mitbringen von Radios, CD-Playern, Kassettenrekordern u. ä. in das Schulhaus ist nicht erlaubt.

Handys dürfen während des Unterrichts nicht benutzt werden; sie müssen ausgeschaltet sein.
Hinweis: In Prüfungen und bei Klassenarbeiten u. ä. gilt die Benutzung des Handys als Täuschungsversuch. 

Jeder Schüler/jede Schülerin ist für die Reinhaltung seines/ihres Arbeitsplatzes verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt, um das Reinigen des Fußbodens zu erleichtern. (Ausnahme: EDV-Säle).
Für den anfallenden Müll stehen in jedem Klassenzimmer 3 Behälter:

Papier,  Biomüll, Restmüll.

Bitte achten Sie auf eine genaue Trennung.

In den Pausen stehen den Schülerinnen und Schülern die Pausenhalle, Gänge und Klassenzimmer zum Verweilen zur Verfügung.

Das Rauchen ist im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

Trinkbecher und Flaschen dürfen nicht in die Fachräume mitgenommen werden.

Es gibt im Schüleraufenthaltsbereich einen Heißgetränkeautomaten. Das Zubereiten von Kaffee, Tee u. a. m. in den Klassenräumen ist deshalb nicht erlaubt.

Die Benutzerordnung für die DV-Räume und Multi-Media-Räume ist Bestandteil der Schul- und Hausordnung.

Für die Fehlzeiten gilt folgende Regelung:

Ist ein Schüler/eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-) mündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.  Beurlaubungen aus wichtigem Anlass müssen rechtzeitig vorher beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin beantragt werden. Über die Beurlaubung entscheidet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin bzw. die Schulleitung.

Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung haben Maßnahmen des §90 SchG zur Folge.

 

Sprechzeiten:

 

 Direktion:

nach Vereinbarung

 

 Sekretariat:

täglich von 9:00 - 12:00 Uhr

 

 Klassenlehrer/innen:

Sprechzeiten nach Vereinbarung

 

 Verbindungslehrer/innen:

Sprechzeiten nach Vereinbarung

 

Fachlehrer/innen:

Sprechzeiten nach Vereinbarung

 

 Suchtbeauftragte:

Sprechzeiten nach Vereinbarung

 

 Beratungslehrer: 

siehe Aushang im Glaskasten

 

gez. Jaekel.

Konstanz, 10. September 2007.

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